Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell ist ermächtigt, über ihre inneren Angelegenheiten für sich oder als Teil der Landeskirche beider Appenzell selbständig zu befinden. Vorbehalten bleibt die staatliche Zustän- digkeit zur Regelung des Bestandes und der Grenzen der Kirchgemeinde, der örtlichen Zugehörigkeit der Gemeindemitglieder, der Stimm- und Wahl- berechtigung sowie der Steuererhebung und des Rechtsschutzes.
Verträge zwischen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Appenzell und Ausserrhoder Kirchgemeinden bedürfen der Genehmigung der Standes- kommission und des Kirchenrates der Landeskirche beider Appenzell, sol- che zwischen der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Appenzell und der Landeskirche der Genehmigung der Standeskommission.