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180.302

Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten

vom 05.12.2016 (Stand 01.01.2017)

Präambel

Im Bestreben, die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten zu regeln, schliessen der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh. und der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen folgenden Vertrag ab:

Anhänge

Art. 1

Die Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf gemäss Karte im Anhang sind vollberechtigte und in allen Rechten und Pflichten stehende Mitglieder der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.

Art. 2

Von den Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf erhebt der Kanton Appenzell I.Rh. nach innerrhodischem Recht die Kirchensteuer und überweist den Betrag der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.

Die Höhe der Steuer orientiert sich nach dem, was von einem st.gallischen Kirchenmitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlt werden müsste.

Der Steuerfuss wird auf der Grundlage der Innerrhoder Steuerverhältnisse und des Steuerfusses für die st.gallischen Kirchenmitglieder durch die Vorsteherschaft der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten festgelegt. Er bedarf der Genehmigung durch die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh.

Art. 3

Der Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
05.12.2016 01.01.2017 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 05.12.2016 01.01.2017 Erstfassung -