Die Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf gemäss Karte im Anhang sind vollberechtigte und in allen Rechten und Pflichten stehende Mitglieder der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.
180.302
Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten
Präambel
Im Bestreben, die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten zu regeln, schliessen der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh. und der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen folgenden Vertrag ab:
Anhänge
Art. 1
Art. 2
Von den Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf erhebt der Kanton Appenzell I.Rh. nach innerrhodischem Recht die Kirchensteuer und überweist den Betrag der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.
Die Höhe der Steuer orientiert sich nach dem, was von einem st.gallischen Kirchenmitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlt werden müsste.
Der Steuerfuss wird auf der Grundlage der Innerrhoder Steuerverhältnisse und des Steuerfusses für die st.gallischen Kirchenmitglieder durch die Vorsteherschaft der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten festgelegt. Er bedarf der Genehmigung durch die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell I.Rh.
Art. 3
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Egress
Änderungstabelle – Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | cGS Publikation |
|---|---|---|---|---|
| 05.12.2016 | 01.01.2017 | Erlass | Erstfassung | - |
Änderungstabelle – Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | cGS Publikation |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 05.12.2016 | 01.01.2017 | Erstfassung | - |