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211.601

Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste

Präambel

Kanton Appenzell Innerrhoden 211.601

Standeskommissionsbeschluss über die

Gebühren für Geodaten und Geodienste

vom 21. Juni 2011 (Stand 1. September 2019)

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,

Art. 8

gestützt auf Abs. 3 des Geodatengesetzes vom 1. Mai 2011 (GeoDG), beschliesst:

Art. 1 Investitionskostenanteil

Der Investitionskostenanteil für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt:

  1. Für das Baugebiet: Fr. 85.00 pro ha
  2. Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 5.00 pro ha
  3. Für das Berggebiet Fr. 0.50 pro ha

Art. 2 Betriebskostenanteil

Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Ver- messung beträgt:

  1. Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha
  2. Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha
  3. Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha

Art. 3 Gebühren für Sachdatenpläne

Für Datenabgaben in graphischer, nichtdigitaler Form werden folgende Ge- bühren erhoben:

  1. Kopie des Grundbuchplanes: Fr. 3.00 pro dm²
  2. Graphischer Plan mit beliebigem Inhalt und Massstab: Fr. 10.00 pro dm²

Für die Abgabe von digitalen GIS-Daten (Sachdaten) bis zu 1 km² wird ei- ne Gebühr von Fr. 50.– erhoben, welche sich für jede weitere ha jeweils um Fr. 0.05 erhöht.

* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

.601 Kanton Appenzell Innerrhoden

Art. 4 Bearbeitungsgebühr

Für Datenabgaben wird eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Auf- wand erhoben. Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.– bis Fr. 140.–. *

Art. 5 Herabsetzung der Gebühr

Werden anstelle eines ganzen Datensatzes nur Teile davon bezogen, wird die Gebühr herabgesetzt. Sie beträgt für die

  1. Fixpunkte: 20%
  2. Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Linienelemente: 20%
  3. Gebäude: 20%
  4. Höhen: 10%
  5. Liegenschaften mit Nomenklatur: 30%

Im Bezug ist die administrative und technische Einteilung enthalten. Beim Bezug einzelner Teile des Datensatzes wird ein Anteil von mindestens 20% verrechnet.

Art. 5a * Kostenfreier Datenbezug

Der Bezug von Geobasisdaten über die Publikationsplattform für Geodaten der Kantone ist kostenfrei.

Der Bezug von Geodaten über die Geodienste des Kantons ist kostenfrei.

Für den Bezug und die Nutzung von Geodaten gelten die Nutzungsbedin- gungen gemäss Anhang.

Art. 6 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt auf den 1. Juli 2011 in Kraft.

Kanton Appenzell Innerrhoden 211.601 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati- on

.06.2011 01.07.2011 Erlass Erstfassung -

Art. 4

.08.2019 01.09.2019 Abs. 1 geändert 2019-13

Art. 5a

.08.2019 01.09.2019 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13 Anhang 1 eingefügt 2019-13

.601 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati- on Erlass 21.06.2011 01.07.2011 Erstfassung -

Art. 4

Abs. 1 27.08.2019 01.09.2019 geändert 2019-13

Art. 5a

.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13 Anhang 1 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13

AI 810.04-65-375410 1-1 Nutzungsbedingungen für Geodaten Beschluss der Standeskommission vom 27. August 2019 Geltungsbereich, rechtliche Grundlagen Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle ver- fügbaren Geobasisdaten im Hoheitsgebiet des Kantons Appenzell Innerrhoden, nachfolgend «Geodaten» genannt. Die Abgabe und Nutzung der Daten erfolgt nach den Vor- gaben des kantonalen Geodatengesetzes (GeoDG; GS

.600) Umfang der Nutzung Öffentlich zugängliche Geodaten können vorbehaltlich da- tenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden. Es wird ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht gewährt. Beim Bezug der Geodaten oder bei der Anforderung von Geodiensten erklärt der Datenbezüger das Einverständnis mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen. Eigentum, Urheberrecht Alle Rechte, insbesondere das Eigentums- und Urheber- recht, an den zur Verfügung gestellten Geodaten, verblei- ben bei der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Datenbezug, Gebühren Geodaten können über das kantonale Geoportal bezogen werden. Es werden keine Datengebühren erhoben. Im Be- darfsfall können Geodaten über die Fachstelle Geoinfor- mation bezogen werden. Daten der amtlichen Vermessung auch über die Nachführungsstelle amtliche Vermessung. Dabei werden fallweise Bereitstellungs- und Aufwandsge- bühren verrechnet. Weitergabe Geodaten dürfen weiterverarbeitet und unter Nennung der Quelle kostenfrei weitergegeben werden. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ohne Einschränkung auch für empfangende Dritte. Der Anbieter kann das geistige Ei- gentum nur an der Verarbeitung, nicht jedoch an den zu- grundeliegenden Geodaten geltend machen. Es dürfen nur abgeleitete Daten oder Produkte veräus- sert werden. Nutzer mit Zugang zu verwaltungsinternen Geodaten dürfen diese oder daraus abgeleitete Informationen nicht an Unberechtigte weitergeben. Quellenvermerk Bei digitalen oder analogen grafischen Darstellungen und Publikationen ist in jedem Fall folgender Vermerk gut lesbar anzubringen: «Grundlage/Quelle: Geodaten Kanton/Bezirke Appen- zell I.Rh.» Datenschutz Datenbezüger sind bei der Nutzung, der Verarbeitung und der Weitergabe von Geodaten für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Widerrechtliche Nutzung Die Verletzung der Nutzungsbedingungen führt zum so- fortigen Verlust aller Nutzungsrechte an Geodaten und wird nach den Bestimmungen der Geoinformationsge- setzgebung geahndet. Rechtswirkung, Haftungsausschluss Der Kanton Appenzell I.Rh. und die Bezirke bezie- hungsweise die zuständigen Verwaltungsstellen lehnen die Haftung für allfällige Schäden ab, die bei direkter oder indirekter Nutzung der Geodaten entstehen kön- nen. Aus technischen Gründen kann die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Genauigkeit nicht garan- tiert werden. Die abgegebenen Geodaten entfalten keine Rechtswir- kung. Massgebend bleiben Originaldaten der Verwal- tungsstellen beziehungsweise amtliche Auszüge.