Die Gerichte sowie die zuständigen Verwaltungsbehörden und Amtsstellen des Kantons, der Bezirke und Gemeinden melden dem kantonalen Untersuchungsamt innert Monatsfrist nach Eintritt der Rechtskraft sämtliche in das Strafregister oder die kantonale Strafkontrolle aufzunehmenden Urteile und Verfügungen mit allen für die Eintragung notwendigen Angaben, ebenso die Tatsachen, die eine Änderung der Einträge bewirken oder den Vollzug der Strafen und Massnahmen betreffen.
Für diese Meldungen sind die vom Untersuchungsamt zur Verfügung gestellten Formulare zu benützen.
Der Strafregisterführer prüft die eingehenden Meldungen und leitet sie unverzüglich an die zuständigen Behörden und Amtsstellen weiter, nimmt die Einträge und die Bereinigung, die Richtigstellung und Vervollständigung des Strafregisters und der Strafkontrolle vor und fertigt die Auszüge aus dem Strafregister und der Strafkontrolle aus.
In die kantonale Strafkontrolle eintragungspflichtige Meldungen aus dem Kanton Appenzell l. Rh., welche ausserkantonale Schweizerbürger oder Kantonsbürger, die noch das Bürgerrecht eines andern Kantons besitzen, berühren, werden an die kantonale Strafkontrolle des betreffenden Heimatkantons weitergeleitet.