Die Schulgemeinde kann einen Beitrag bis zu 30% an die Zahnbehandlungskosten für Kinder, deren Eltern die Übernahme der Behandlungskosten unzumutbar ist, leisten. *
Die Übernahme der Behandlungskosten ist unzumutbar für Eltern, wenn das steuerbare Gesamteinkommen Fr. 18'000.-- nicht übersteigt und kein steuerbares Vermögen ausgewiesen wird.
Für minderbemittelte Eltern mit drei und mehr behandlungsbedürftigen Kindern im Zeitraum eines Jahres kann der Beitrag der Schulgemeinde bis auf 50% der Behandlungskosten erhöht werden.
In Sonderfällen können die Schulgemeinden aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Schulrates höhere als die in diesem Artikel festgelegten Beiträge leisten.