Lexipedia

411.511

Standeskommissionsbeschluss über Beiträge an die Kosten der Zahnbehandlung der Schulkinder *

vom 17.03.2000 (Stand 16.08.2004)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 15 Abs. 3 der Verordnung über die gesundheitlichen Dienste in den Schulen vom 27. März 2000, *

beschliesst:

Art. 1 Grundsatz

Den Schulgemeinden bleibt es freigestellt, an die Kosten der Zahnbehandlung von Schulkindern Beiträge zu leisten.

Diese Beiträge werden vom Kanton gestützt auf Art. 16 der Verordnung über die gesundheitlichen Dienste in den Schulen und die Bestimmungen dieses Standeskommissionsbeschlusses subventioniert. *

Art. 2 Voraussetzung und Umfang der Beitragsleistungen durch die Schulgemeinde

Die Schulgemeinde kann einen Beitrag bis zu 30% an die Zahnbehandlungskosten für Kinder, deren Eltern[1] die Übernahme der Behandlungskosten unzumutbar ist, leisten. *

Die Übernahme der Behandlungskosten ist unzumutbar für Eltern, wenn das steuerbare Gesamteinkommen Fr. 18'000.-- nicht übersteigt und kein steuerbares Vermögen ausgewiesen wird.

Für minderbemittelte Eltern mit drei und mehr behandlungsbedürftigen Kindern im Zeitraum eines Jahres kann der Beitrag der Schulgemeinde bis auf 50% der Behandlungskosten erhöht werden.

In Sonderfällen können die Schulgemeinden aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Schulrates höhere als die in diesem Artikel festgelegten Beiträge leisten.

Art. 3 * Bekanntmachung

Die Eltern sind durch die Lehrkräfte auf diese Leistungen der Schulgemeinde aufmerksam zu machen.

Art. 4 * Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission am 27. März 2000 in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
17.03.2000 27.03.2000 Erlass Erstfassung -
16.08.2004 16.08.2004 Erlasstitel geändert -
16.08.2004 16.08.2004 Ingress geändert -
16.08.2004 16.08.2004 Art. 1 Abs. 2 geändert -
16.08.2004 16.08.2004 Art. 2 Abs. 1 geändert -
16.08.2004 16.08.2004 Art. 3 geändert -
16.08.2004 16.08.2004 Art. 4 geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 17.03.2000 27.03.2000 Erstfassung -
Erlasstitel 16.08.2004 16.08.2004 geändert -
Ingress 16.08.2004 16.08.2004 geändert -
Art. 1 Abs. 2 16.08.2004 16.08.2004 geändert -
Art. 2 Abs. 1 16.08.2004 16.08.2004 geändert -
Art. 3 16.08.2004 16.08.2004 geändert -
Art. 4 16.08.2004 16.08.2004 geändert -