In das Gymnasium können nur Schüler[1] aufgenommen werden
- aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;
- aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;
- für das Internat.
412.013
in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,
In das Gymnasium können nur Schüler[1] aufgenommen werden
Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.
Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.
Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.
Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | cGS Publikation |
|---|---|---|---|---|
| 03.11.2009 | 01.01.2010 | Erlass | Erstfassung | - |
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | cGS Publikation |
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| Erlass | 03.11.2009 | 01.01.2010 | Erstfassung | - |