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412.013

Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell

vom 03.11.2009 (Stand 01.01.2010)

Präambel

Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh.,

in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998,

erlässt folgende Weisung:

Art. 1

In das Gymnasium können nur Schüler[1] aufgenommen werden

  1. aus dem Kanton Appenzell I.Rh.;
  2. aus den Gemeinden Urnäsch und Gais;
  3. für das Internat.

Art. 2

Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.

Art. 3

Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.

Art. 4

Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt.

Art. 5

Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
03.11.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 03.11.2009 01.01.2010 Erstfassung -