Das Assistenzpersonal untersteht der Schulleitung.
Für die Arbeitsverteilung während der Zeit des Schulbetriebs (in Abstimmung auf den jeweiligen Stundenplan des Unterrichtsfaches) und der Schulferien ist der Fachlehrer zuständig, welchem die Stelle zugeordnet ist.
Die persönlichen Ferien sind in die Zeit der Schulferien anzusetzen.