Die Vereinbarung gilt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.
Sie regelt für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen:
- den interkantonalen Zugang,
- die Stellung der Schülerinnen und Schüler,
- die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Schülerinnen und Schüler den Trägern der Schulen leisten.
Interkantonale Vereinbarungen, welche die Mitträgerschaft oder Mitfinan- zierung von Schulen oder von dieser Vereinbarung abweichende Abgeltun- gen für den Schulbesuch regeln, gehen dieser Vereinbarung vor. II. Ausbildungsgänge, Beiträge und zahlende Kantone