gestützt auf Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, beschliesst:
412.911
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV)
Präambel
Kanton Appenzell Innerrhoden 412.911
Grossratsbeschluss über den Beitritt zur
Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit
spezifisch-strukturierten Angeboten für
Hochbegabte
(HBV)
vom 3. Dezember 2018 (Stand 3. Dezember 2018)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
Art. 27
Art. 1
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schu- len mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 bei.
Art. 2
Der Vollzug des Konkordats obliegt der Landesschulkommission.
Art. 3
Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskomission zuständig.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
.911 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati- on
.12.2018 03.12.2018 Erlass Erstfassung ---
Kanton Appenzell Innerrhoden 412.911 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati- on Erlass 03.12.2018 03.12.2018 Erstfassung ---