Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.
413.012
Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre
Präambel
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Zweck
Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt wird.
Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel anderweitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.
Art. 3 Fondsvermögen
Der Fonds wird geäufnet durch Zahlungen von Maurus Wyser gemäss Vereinbarung vom 31. Januar 2022.
Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.
Art. 4 Organisation
Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.
Das Erziehungsdepartement beschliesst über den Einsatz der Fondsmittel.
Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Auszahlungen.
Art. 5 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
Egress
Änderungstabelle – Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | cGS Publikation |
|---|---|---|---|---|
| 01.02.2022 | 01.02.2022 | Erlass | Erstfassung | 2022-2 |
Änderungstabelle – Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | cGS Publikation |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 01.02.2022 | 01.02.2022 | Erstfassung | 2022-2 |