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413.012

Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre

vom 01.02.2022 (Stand 01.02.2022)

Präambel

Art. 1 Gegenstand

Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

Art. 2 Zweck

Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt wird.

Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel anderweitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.

Art. 3 Fondsvermögen

Der Fonds wird geäufnet durch Zahlungen von Maurus Wyser gemäss Vereinbarung vom 31. Januar 2022.

Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

Art. 4 Organisation

Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.

Das Erziehungsdepartement beschliesst über den Einsatz der Fondsmittel.

Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Auszahlungen.

Art. 5 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Egress

cGS 2022-2

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.02.2022 01.02.2022 Erlass Erstfassung 2022-2

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.02.2022 01.02.2022 Erstfassung 2022-2