Die Vereinbarungskantone entrichten für Lernende an ausserkantonalen Ausbildungsstätten für den beruflichen Unterricht sowie für berufliche Voll- zeitausbildungen je einheitliche Beiträge.
Die Zuordnung von Ausbildungsgängen zu den Bereichen Vollzeitschulen oder beruflichen Unterricht im dualen System wird im Anhang vermerkt.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
.910 Kanton Appenzell Innerrhoden
Die Standortkantone gewähren den Lernenden, deren Schulbesuch dieser Vereinbarung untersteht, die gleiche Rechtsstellung wie den eigenen Ler- nenden.
Die Vereinbarungskantone sorgen dafür, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung sinngemäss angewendet werden, wenn Lernende der Verein- barungskantone Schulen besuchen, die von Gemeinden, Gemeindeverbän- den, Berufsverbänden, Betrieben oder gemeinnützigen Organisationen ge- führt werden.