Wer Kantonsbeiträge nach dieser Verordnung beansprucht, hat ein Beitragsgesuch der Kommission für Erwachsenenbildung einzureichen mit Kostenvoranschlag, Unterrichts- bzw. Veranstaltungsprogramm und voraussichtlichen Teilnehmerzahlen.
Übersteigt das Gesuch die Finanzkompetenz der Kommission für Erwachsenenbildung, leitet diese das Gesuch mit Antrag an die Landesschulkommission weiter.
Die Träger der Erwachsenenbildung sind verpflichtet, nach der Durchführung einer Veranstaltung, für die Kantonsbeiträge zugesichert wurden, eine detaillierte Abrechnung mit Belegen vorzulegen.