Der Kanton fördert in Zusammenarbeit mit den Bezirken, Schul- und Kirchgemeinden die Angebote zur Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche im ausserschulischen Bereich.
Er kann zu diesem Zweck
- Beiträge ausrichten;
- Angebote im Kanton koordinieren;
- Dienstleistungen vermitteln;
- eigene Freizeitveranstaltungen anbieten;
- Anbieter von Angeboten beraten.