Lexipedia

442.101

Standeskommissionsbeschluss über die Verwaltung der Innerrhoder Kunststiftung *

vom 22.06.1999 (Stand 14.08.2006)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung vom 25. April 1999, *

beschliesst:

I. Organisation

Art. 1

Organe der Stiftung sind:

  1. der Stiftungsrat, bestehend aus mindestens drei Mitgliedern;
  2. das Sekretariat;
  3. die Landesbuchhaltung.

Art. 2

Die Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt ein Jahr.

Die Mitglieder sind wieder wählbar.

Mitglieder des Stiftungsrates sind während ihrer Amtszeit von jeglichen Fördermassnahmen der Innerrhoder Kunststiftung ausgeschlossen.

Art. 3

Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

Der Stiftungsrat entscheidet mit der einfachen Mehrheit der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten[1] doppelt.

Der Stiftungsrat tagt auf Anordnung des Präsidenten mindestens zweimal im Jahr. Er ist auch einzuberufen, wenn zwei Mitglieder es verlangen.

Art. 4

Der Stiftungsrat bestimmt die Zeichnungsberechtigten sowie die Art der Zeichnung.

II. Zuständigkeiten

Art. 5

Der Stiftungsrat:

  1. nimmt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung ab und unterbreitet diese zuhanden des Grossen Rates der Standeskommission;
  2. beschliesst den Voranschlag;
  3. beschliesst im Rahmen des Voranschlags über die Verwendung der freien Mittel im Rahmen von Art. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung.

Art. 6

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Stiftungsertrages sowie die Rechnungsführung werden durch die Landesbuchhaltung nach den Weisungen des Stiftungsrates besorgt.

Art. 7

Die Stiftungsrechnung ist durch das Revisionsorgan, welches die Staatsrechnung revidiert, periodisch zu kontrollieren.

Art. 8

Das Kulturamt führt das Sekretariat des Stiftungsrates.

Art. 9

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
22.06.1999 22.06.1999 Erlass Erstfassung -
14.08.2006 14.08.2006 Erlasstitel geändert -
14.08.2006 14.08.2006 Ingress geändert -
14.08.2006 14.08.2006 Art. 5 Abs. 1, c) geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 22.06.1999 22.06.1999 Erstfassung -
Erlasstitel 14.08.2006 14.08.2006 geändert -
Ingress 14.08.2006 14.08.2006 geändert -
Art. 5 Abs. 1, c) 14.08.2006 14.08.2006 geändert -