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446.900

Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung

vom 01.05.2011 (Stand 01.05.2011)

Präambel

Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 7ter und 20 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung bei.

Art. 2

Geringfügige Änderungen am Vertrag kann die Standeskommission genehmigen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.05.2011 01.05.2011 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.05.2011 01.05.2011 Erstfassung -