Diese Vereinbarung regelt die auf die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen bezogene und als Leistungskauf ausgestaltete interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung.
Die Vereinbarungskantone verzichten auf einen Lastenausgleich für die Nutzung von Leistungen von anderen Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung.