Dieser Standeskommissionsbeschluss bezweckt die Erhaltung der Moorlandschaften im Kanton Appenzell I.Rh. und stellt eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes sicher.
Er gilt für die in den zugehörigen Plänen «Moorlandschaft Schwägalp» (Plandatum: 31. Oktober 2000) und «Moorlandschaft Fähnerenspitz» (Plandatum: 31. Oktober 2000) bezeichneten Perimeter.