Die Standeskommission bezeichnet die zuständigen Instanzen für den Vollzug des Waffengesetzes und der dazugehörenden Verordnung.
Die Aufsicht über den Vollzug des Waffengesetzes und der dazugehörenden Verordnung obliegt dem Justiz-, Polizei- und Militärdepartement (nachfolgend Departement genannt). *