Organe der wirtschaftlichen Landesversorgung sind
- die Standeskommission,
- das Volkswirtschaftsdepartement,
- die kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung (KZWL).
Die ständige Bereitschaft dieser Organe ist nach Art, Schwere und Umfang der Not- oder Mangelsituation so zu organisieren, dass die erforderlichen Tätigkeiten im Falle eines Einsatzes unverzüglich aufgenommen werden können.