Die Staatswirtschaftliche Kommission prüft aufgrund eigener Kontrollen und der Berichte der Finanzkontrolle insbesondere:
- den Vollzug von Verfassung, Gesetzen und Verordnungen durch die Standeskommission, die ihr unterstellten Verwaltungen und der in der Staatsrechnung enthaltenen selbständigen öffentlichen Anstalten;
- die Staatsrechnung und den gesamten Finanzhaushalt des Kantons;
- den Voranschlag;
- die Rechnungen der in der Staatsrechnung enthaltenen selbständigen öffentlichen Anstalten, ausgenommen die Appenzeller Kantonalbank.
Der Grosse Rat kann ihr weitere Geschäfte zur Prüfung zuweisen.