Lexipedia

648.925

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

vom 31.05.1994 (Stand 01.01.1997)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und der Regierungsrat des Kantons Uri
vereinbaren:

Art. 1

Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit:

  1. zugunsten der Kantone, Bezirke und Gemeinden sowie ihrer Anstalten;
  2. zugunsten der staatlich anerkannten Landeskirchen und ihrer Kirchgemeinden und deren Anstalten;
  3. zugunsten der übrigen juristischen Personen, die öffentliche, kirchliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, in dem Masse, wie sie subjektiv steuerbefreit sind.

Art. 2

Die vorliegende Vereinbarung ist anwendbar:

  1. im Kanton Appenzell I.Rh. auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer;
  2. im Kanton Uri auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Art. 3

Die Behörden der beiden Kantone verpflichten sich zu gegenseitiger Benachrichtigung, sofern eine Gesetzesänderung ihres Kantons neues Recht schafft oder aus anderen Gründen die materiellen oder formellen Voraussetzungen, auf welchen diese Gegenrechtsvereinbarung aufbaut, eine wesentliche Veränderung erfahren.

Art. 4

Diese Vereinbarung tritt am Tage der beidseitigen Unterzeichnung in Kraft.

Art. 5

Die beiden Kantone sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
31.05.1994 31.05.1994 Erlass Erstfassung -
11.08.1997 01.01.1997 Art. 2 Abs. 1, a) geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 31.05.1994 31.05.1994 Erstfassung -
Art. 2 Abs. 1, a) 11.08.1997 01.01.1997 geändert -
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer | Lexipedia | Lexipedia