Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2026 beträgt 96 Prozent.
Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 6 Prozent.
Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 0.5 Promille.
Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen für Gewinnanteile, welche im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, beträgt für das Jahr 2026 25 Prozent.