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656.010

Grossratsbeschluss zur Festsetzung der Steuerparameter für das Jahr 2026

vom 01.12.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 3, Art. 67 und Art. 75 des Steuergesetzes vom 25. April 1999 (StG),

beschliesst:

Art. 1

Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2026 beträgt 96 Prozent.

Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 6 Prozent.

Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2026 beträgt 0.5 Promille.

Die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei juristischen Personen für Gewinnanteile, welche im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, beträgt für das Jahr 2026 25 Prozent.

Egress

cGS 2025-34

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.12.2025 01.01.2026 Erlass Erstfassung 2025-34

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.12.2025 01.01.2026 Erstfassung 2025-34