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700.015

Standeskommissionsbeschluss über die Baubewilligungspflicht von Solaranlagen

vom 01.07.2014 (Stand 01.07.2014)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 18a Abs. 2 lit. b und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG) sowie auf Art. 52a Abs. 6 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV),

beschliesst:

Anhänge

Art. 1 Bewilligungspflicht

Solaranlagen, die nicht auf einem Dach angebracht werden, sind bewilligungspflichtig.

Solaranlage auf Dächern bedürfen einer Baubewilligung, wenn sie nicht genügend angepasst sind. Als genügend angepasst gelten sie, wenn sie:

  1. die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen;
  2. von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen;
  3. nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden und
  4. als kompakte Fläche zusammenhängen.

Solaranlagen auf Dächern sind in folgenden Fällen stets bewilligungspflichtig:

  1. bei geschützten Gebäuden gemäss Anhang;
  2. bei Gebäuden in Ortsbildschutzzonen;
  3. bei Gebäuden in Mooren und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung;
  4. bei Gebäuden im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN).

Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern anderer Gebäude besteht keine Bewilligungspflicht, sondern nur eine Meldepflicht.

Art. 2 Meldepflicht

Die Meldung für Solaranlagen nach Art. 1 Abs. 4 ist gegenüber der Baubewilligungsbehörde bis 4 Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich und unter Beilage der erforderlichen Unterlagen vorzunehmen.

Das Bau- und Umweltdepartement stellt ein Formular zur Verfügung, welches für die Meldung zu verwenden ist und verbindliche Vorgaben für die einzureichenden Unterlagen enthält.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.07.2014 01.07.2014 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.07.2014 01.07.2014 Erstfassung -