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700.016

Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung

Präambel

Kanton Appenzell Innerrhoden 700.016

Standeskommissionsbeschluss über die

Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung

vom 1. Oktober 2018 (Stand 1. November 2018)

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.

Art. 7a

gestützt auf Abs. 3 der Verordnung zum Baugesetz vom 22. Oktober 2012 (BauV), beschliesst:

Art. 1 Zuständigkeit

Die Standeskommission wählt eine Schätzungskommission, die zuständig ist für

  1. die Festsetzung des Marktwerts eines Grundstücks, das dem gesetz- lichen Kaufsrecht untersteht;
  2. die Festsetzung des Bodenmehrwerts eines Grundstücks nach er- folgter Einzonung oder Abparzellierung.

Der Leiter oder die Leiterin des Schatzungsamts oder die Stellvertretung in der Amtsleitung steht der Schätzungskommission von Amtes wegen vor.

Die Schätzungskommission umfasst mindestens drei weitere Mitglieder.

Art. 2 Marktwertschätzung

Als Marktwert eines dem Kaufsrecht unterstehenden Grundstücks gilt der volle Verkehrswert gemäss Enteignungsrecht.

Die Schätzungskommission erlässt über den Marktwert eine Verfügung.

Art. 3 Bodenmehrwertschätzung

Für die Festsetzung des Bodenmehrwerts eines Grundstücks werden zwei Schätzungen vorgenommen. Mit der ersten Schätzung wird der Wert des Bodens vor der Einzonung oder Abparzellierung festgelegt, mit der zweiten der Wert des Bodens nach erfolgter Einzonung oder Abparzellierung. Der Bodenmehrwert entspricht der Differenz der beiden Schätzungen.

* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

.016 Kanton Appenzell Innerrhoden

Die Festlegung der Schätzwerte richtet sich nach dem Standeskommissi- onsbeschluss über die Schätzung von Grundstücken vom 4. Dezember 2007.

Die Schätzungskommission erlässt über den Bodenmehrwert eine Verfü- gung.

Art. 8

Für die Vornahme der Schätzungen gelten die Schätzung von Grundstücken vom 26. F ff. der Verordnung über ebruar 2007 sinngemäss.

Art. 5 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2018 in Kraft.

Kanton Appenzell Innerrhoden 700.016 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati- on

.10.2018 01.11.2018 Erlass Erstfassung --

.016 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati- on Erlass 01.10.2018 01.11.2018 Erstfassung --