(EnerV)
beschliesst:
730.011
Kanton Appenzell Innerrhoden 730.011
Standeskommissionsbeschluss zur Energieverordnung (StKB EnerV) vom 18. Februar 2020 (Stand 1. April 2020)
Die Standeskommission
Gestützt auf
(EnerV)
beschliesst:
1 Soweit sich aus dem übergeordneten Recht nichts anderes ergibt, sind für die Festlegung des Stands der Technik die Vollzugshilfen der Energiefach- stellenkonferenz zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich in der jeweils geltenden Fassung massgeblich.
1 Für den Nachweis eines ausreichenden Wärmeschutzes gilt die SIA Norm 380/1 "Heizwärmebedarf", Ausgabe 2016, unter Berücksichtigung der im übergeordneten Recht festgehaltenen Einschränkungen.
1 Für Gewächshäuser, in denen zur Aufzucht, Produktion oder Vermarktung von Pflanzen vorgeschriebene Wachstumsbedingungen aufrechterhalten werden müssen, gilt die Empfehlung der Energiefachstellenkonferenz EN- 131 "Beheizte Gewächshäuser", Ausgabe Juni 2017. 2 Für beheizte Traglufthallen gelten die Anforderungen gemäss der Empfeh- lung der Energiefachstellenkonferenz EN-132 "Beheizte Traglufthallen", Ausgabe Juni 2017.
1 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
730.011 Kanton Appenzell Innerrhoden
1 Für die Gewichtung der Energieträger gelten die von der Energiedirekto- renkonferenz definierten nationalen Gewichtungsfaktoren.
1 Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen mit einer Energiebezugsflä- che von mehr als 1'000m² muss die Einhaltung der Grenzwerte für den jähr- lichen Elektrizitätsbedarf für Beleuchtung EL gemäss SIA-Norm 387/4 "Elek- trizität in Gebäuden - Beleuchtung: Berechnung und Anforderungen", Aus- gabe 2017, nachgewiesen werden. 2 Die Anforderungen gemäss Abs. 1 gilt ebenfalls als erfüllt, wenn mit dem Hilfsprogramm Beleuchtung der Energiefachstellenkonferenz nachgewiesen wird, dass die Vorgabe an die spezifische Leistung pL, bestimmt aus Grenz- respektive Zielwert gemäss Tabelle 13 der SIA-Norm 387/4 eingehalten wird.
1 Luftkanäle, Rohre und Geräte von Lüftungs- und Klimaanlagen müssen je nach Temperaturdifferenz im Auslegefall und λ-Wert des Dämmmaterials gemäss SIA-Norm 382/1:2014 "Lüftungs- und Klimaanlagen", Ziffer 5.9, Ausgabe 2014, geschützt werden.
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Kanton Appenzell Innerrhoden 730.011
Änderungstabelle – Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati- on 18.02.2020 01.04.2020 Erlass Erstfassung 2020-4
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730.011 Kanton Appenzell Innerrhoden
Änderungstabelle – Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati- on Erlass 18.02.2020 01.04.2020 Erstfassung 2020-4
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