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741.013

Standeskommissionsbeschluss über die Verwendung des Überschusses aus der Strassenrechnung

(StKB Überschuss Strassenrechnung)

vom 17.12.2019 (Stand 01.01.2020)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 30 Abs. 5 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1 Zweck

Dieser Beschluss regelt die Verwendung von Mitteln aus der Strassenrechnung zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr.

Art. 2 Ausmass

Soweit die Erfolgsrechnung der Strassenrechnung auf der ersten Stufe einen Überschuss aufweist, dürfen Mittel aus der Strassenverkehrssteuer zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet werden.

Art. 3 Festlegung

Die Standeskommission bestimmt jährlich den Anteil, der zur Finanzierung der kantonalen Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr verwendet wird.

Art. 4 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Egress

cGS 2019-53

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
17.12.2019 01.01.2020 Erlass Erstfassung 2019-53

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 17.12.2019 01.01.2020 Erstfassung 2019-53