Das Strassenverkehrsamt ist die zuständige Behörde im Sinne von Art. 58 Abs. 3 BSG für die Erteilung und den Entzug von Schiffsführerausweisen.
Das Strassenverkehrsamt kann die Durchführung von theoretischen und praktischen Prüfungen ausserkantonalen Stellen übertragen.
Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Stellen oder Privaten bedürfen der Genehmigung durch das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement.