Gesuche für die Erteilung, Erneuerung, Übertragung oder Änderung einer Bewilligung sind dem Volkswirtschaftsdepartement in zweifacher Ausfertigung, spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, einzureichen.
Das Gesuch hat zu enthalten:
- Name, Vorname und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;
- Zweck der Fahrten;
- Angaben über die zu befördernden Personen;
- Vorgesehene Fahrtstrecke mit Bezeichnung der Anfangs- und Endpunkte sowie der Haltestellen;
- Angaben über die Zahl und die Häufigkeit der Fahrten sowie die Zeitspanne, während der die Fahrten ausgeführt werden;
- Angaben, ob die Fahrten in eigener Regie oder im Auftragsverhältnis ausgeführt werden;
- Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme;
- gewünschte Bewilligungsdauer;
- Fahrplan und Tarif;
- Angaben über die Art und die Zulassung der einzusetzenden Fahrzeuge;
- Angaben zur Art der Bewilligung (Erteilung, Erneuerung, Übertragung, Änderung);
- bei Änderungen zusätzlich deren genaue Bezeichnung;
- bei Übertragungen zusätzlich alle erforderlichen Angaben gemäss vorstehender lit. a–j über den künftigen Inhaber oder die Inhaberin der Bewilligung.
Die zuständige Behörde ist befugt, weitere Angaben zu verlangen.