Die Standeskommission führt im Kanton die Oberaufsicht im Bereich der Rohrleitungsgesetzgebung.
Die Aufsicht über den Bau, den Unterhalt und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen mit kantonaler Bewilligung obliegt dem Bau- und Umweltdepartement.
Die Standeskommission kann die technische Aufsicht vertraglich einem Dritten übertragen; ausgeschlossen ist das Übertragen von Verfügungs- und Weisungsrechten.
Die Kosten für mit der Aufsicht zusammenhängende Arbeiten und Aufwendungen sind dem jeweiligen Rohrleitungsunternehmen zu überbinden.