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811.911

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

vom 24.10.2016 (Stand 24.10.2016)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,

gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,

beschliesst:

Art. 1

Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiterbildungsvereinbarung, WFV) wird genehmigt.

Art. 2

Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.

Geringfügige Änderungen der Vereinbarung kann sie selbständig genehmigen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt mit der Annahme der Kreditvorlage durch die Landsgemeinde in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
24.10.2016 24.10.2016 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 24.10.2016 24.10.2016 Erstfassung -