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818.101

Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen *

vom 01.04.2003 (Stand 24.05.2016)

Präambel

Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 34 des Gesundheitsgesetzes vom 26. April 1998 und Art. 7 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz vom 27. März 2000, *

beschliesst:

Art. 1 * Zuständige Stellen

Der Vollzug des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen obliegt unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements dem Kantonsarzt.

Art. 2 Aufgaben des Kantonsarztes

Der Kantonsarzt ist insbesondere zuständig für:

  1. die Anordnung der Überwachung und Absonderung von Personen mit einer übertragbaren Krankheit;
  2. den Antrag für die Anordnung einer Zwangsuntersuchung und die Verpflichtung zu Probeentnahmen von Personen, die eine übertragbare Krankheit weiterverbreiten können;
  3. den Antrag auf ärztliche Untersuchungen bei drohenden oder bereits ausgebrochenen Epidemien;
  4. den Antrag auf Verbotsanordnung von bestimmten Tätigkeiten oder Berufen gegenüber Personen, die eine übertragbare Krankheit weiterverbreiten können;
  5. den Antrag für Massnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zur Verhütung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten;
  6. den Antrag für notwendige epidemiologischen Abklärungen.

Art. 3 Desinfektion und Entwesung

Das Gesundheits- und Sozialdepartement ist, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt, dem Kantonstierarzt und dem Kantonschemiker, für die Desinfektion und die Entwesung zuständig.

Art. 4 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
01.04.2003 01.04.2003 Erlass Erstfassung -
16.09.2014 16.09.2014 Ingress geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Erlasstitel geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Art. 1 geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 01.04.2003 01.04.2003 Erstfassung -
Erlasstitel 24.05.2016 24.05.2016 geändert -
Ingress 16.09.2014 16.09.2014 geändert -
Art. 1 24.05.2016 24.05.2016 geändert -