Dieser Normalarbeitsvertrag gilt für das Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh.
Er findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmenden, die hauptberuflich oder regelmässig teilzeitlich zumindest überwiegend hauswirtschaftliche Arbeiten in einem privaten Haushalt verrichten.
Der Normalarbeitsvertrag gilt auch für Praktikums-, Volontariats- und Au-pair-Verhältnisse.
Er gilt nicht für:
- hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse, die dem öffentlichen Recht, einem anderen Normalarbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind;
- von der zuständigen Behörde genehmigte hauswirtschaftliche Lehrverhältnisse.