Die Aufsichtskommission überwacht im Auftrag des Grossen Rates und der Standeskommission die Organisation und die Geschäftsführung der Ausgleichskasse im Rahmen der dem Kanton zustehenden Befugnisse.
Ihr kommen vor allem folgende Aufgaben zu:
- sie hat bei der Wahl des Kassenvorstehers[1] ein Antragsrecht;
- sie wählt nach Antrag des Kassenvorstehers das Personal und erteilt die Unterschriftenberechtigung;
- sie ordnet die Anstellungsbedingungen des Kassenvorstehers und des Personals nach dem Personalrecht des Kantons Appenzell I.Rh.;
- sie setzt die Entschädigungen für die übertragenen Aufgaben fest;
- sie stellt der Standeskommission Antrag über die zu erhebenden Verwaltungskostenbeiträge (Art. 69 AHVG);
- sie erteilt den Revisionsauftrag an die Revisionsgesellschaft;
- sie prüft die eingehenden Revisionsberichte und leitet, nachdem sie den Jahresbericht des Kassenvorstehers genehmigt hat, diesen an die Standeskommission zuhanden des Grossen Rates zur Kenntnisnahme.
Die materielle Erledigung von Einzelfällen gehört nicht in den Aufgabenbereich der Aufsichtskommission.