Die Beitragszusicherungen können mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, namentlich über die bauliche Gestaltung, Betriebsführung, Betreuung, Taxgestaltung, Organisation und Stellenpläne, Schaffung von Praktikumsplätzen, Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals, Aufnahme von Kantonseinwohnern, Leistungsaufträge und Aufnahme von Vertretern des Kantons in die Aufsichtsorgane.
Unrechtmässig bezogene oder zweckentfremdete Beiträge werden mit Zinsen zurückgefordert. Der Rückforderungsanspruch verjährt 20 Jahre nach Ausrichtung der Beiträge.