Dieses Gesetz bezweckt:
- die Förderung und Stärkung überlebensfähiger Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe im Rahmen der kantonalen Volkswirtschaft;
- die Förderung einer marktorientierten, tiergerechten und umweltschonenden Landwirtschaft;
- die Erhaltung der natürlichen Produktionsgrundlagen;
- die Förderung der Produktion gesunder Nahrungsmittel und deren Absatz;
- die Sicherstellung der Kulturlandschaft in ihrer Schönheit durch nachhaltige Bewirtschaftung.