An den Unterhalt, einschliesslich des Winterdienstes, von Flurstrassen, Strassen von Weggemeinschaften, Privatstrassen und Waldstrassen leisten die Bezirke pro Laufmeter jährlich folgende Beiträge: *
- Naturstrassen (nicht befestigte Strassen mit Naturbelägen):
| 1. * | ganzjährig offen | Fr. 1.80 |
| 2. * | nicht ganzjährig offen | Fr. 1.00 |
- Belagsstrassen (Strassen mit bituminösen Belägen):
| 1. * | ganzjährig offen | Fr. 1.40 |
| 2. * | nicht ganzjährig offen | Fr. 0.80 |
- Betonstrassen:
| 1. | ganzjährig offen | Fr. 1.20 |
| 2. | nicht ganzjährig offen | Fr. 0.60 |
Für Seilbahnen leisten die Bezirke einen Unterhaltsbeitrag nach der Anzahl der auf der Alp bewilligten Alprechte (Stösse) nach Massgabe der Seilbahnnutzung von Fr. 25.-- pro bewilligten Stoss der mit der Bahn erschlossenen Alpen. Seilbahnen, welche als Hauptzweck öffentliche Personenfahrten anbieten, sind von dieser Unterhaltsleistung ausgenommen. *
Die Beitragsleistung setzt voraus: *
- die Strasse oder Seilbahn ist gemäss den Vorgaben der Standeskommission unterhalten;
- die unterhaltsbelasteten Eigentümer der Strasse oder Seilbahn leisten mindestens die Hälfte der Bezirksbeiträge;
- die Strasse weist eine Mindestlänge von 250 m auf.
- …