Die Standeskommission übt die Aufsicht über die Tourismusförderung aus.
Zuständig für den Vollzug ist das Volkswirtschaftsdepartement. Es erstattet der Standeskommission jährlich Bericht.
Das Departement kann regionalen, nationalen und internationalen Tourismusorganisationen sowie Organisationen mit tourismusrelevantem Zweck als Mitglied beitreten.
In dieser Verordnung aufgeführte Beiträge verstehen sich ohne allfällige Mehrwertsteuer.