Gesuche um Erteilung eines Patentes oder einer Bewilligung zur Führung eines Gastgewerbebetriebes sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- Ausweise der zuständigen Amtsstellen, aus welchen hervorgeht, dass der Bewerber handlungsfähig ist und kein Ausschlussgrund im Sinne von Art. 27 lit. d GaG besteht;
- Auszug aus dem Zentralstrafregister;
- Arztzeugnis;
- Ausweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
Bewerber[1] um ein Patent im Sinne von Art. 10 GaG haben zusätzlich einen Fähigkeitsausweis über eine erfolgreich bestandene Fachprüfung für den Wirteberuf beizulegen. *