Die Standeskommission bezeichnet die Aufsichts- und Vollzugsbehörde für die Aufgaben, die dem Kanton nach dem Geldspielgesetz zufallen.
Die Aufsichts- und Vollzugsbehörde prüft, ob Kleinspiele bewilligungspflichtig sind, erteilt die notwendigen Bewilligungen und beaufsichtigt die Durchführung von bewilligungspflichtigen Kleinspielen.
Sie kann für die Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Vollzugsaufgaben der Kantonspolizei Aufträge erteilen.
Sie ist berechtigt, Personendaten aus Strafentscheiden zu bearbeiten. Sie darf Strafentscheide anderen mit dem Vollzug des Geldspielrechts betrauten Behörden zustellen.