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Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten

vom 27.06.2005 (Stand 01.12.2014)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,

gestützt auf Art. 2 Abs. 3 und Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, *

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 bei.

Art. 2

Der Vollzug obliegt der Standeskommission.

Bei geringfügigen Änderungen der Vereinbarung hat die Standeskommission den Beitrittsbeschluss nicht durch den Grossen Rat erneut überprüfen zu lassen.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

Egress

cGS -

Änderungstabelle – Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
27.06.2005 27.06.2005 Erlass Erstfassung -
01.12.2014 01.12.2014 Ingress geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 27.06.2005 27.06.2005 Erstfassung -
Ingress 01.12.2014 01.12.2014 geändert -
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