Soweit nichts anderes festgelegt ist, obliegt der Vollzug dieses Gesetzes den Bezirken. Die Feuerschaugemeinde Appenzell, einschliesslich Dunke und Behörden, übernehmen für ihr Gebiet die den Bezirken nach diesem Gesetz zustehenden Aufgaben und Pflichten.
Der Grosse Rat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung.
Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Vollzug dieses Gesetzes aus. Sie fasst die gemäss Gesetz und Verordnung erforderlichen Beschlüsse, bezeichnet das zuständige Departement und regelt das Alarmwesen. Die Standeskommission ist ermächtigt, die Fachorganisationen zu bestimmen und deren Richtlinien als verbindlich zu erklären.
Neben der Erfüllung der ihm im Gesetz oder der Verordnung übertragenen Aufgaben überwacht das Departement die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, koordiniert die fachtechnische Ausbildung und stellt Antrag für die von der Standeskommission zu fassenden Beschlüsse.