Alle Feuerungsanlagen und Abgaskamine müssen entsprechend ihrer Beanspruchung in regelmässigen Abständen durch eine konzessionierte Kaminfegerin oder einen konzessionierten Kaminfeger kontrolliert und gereinigt werden.
Bei normaler Beanspruchung der Feuerungsanlagen sind die hier vorgegebenen Reinigungsfristen einzuhalten. Die konzessionierte Kaminfegerin oder der konzessionierte Kaminfeger kann auf Gesuch der Feuerungsbenützerin oder des Feuerungsbenützers in begründeten Fällen von den vorgegebenen Reinigungsfristen abweichen.
Nicht in Betrieb stehende Feuerungsanlagen sind von der Kaminfegerin oder vom Kaminfeger periodisch zu kontrollieren.
In Gebäuden oder Wohnungen, die nur zeitweise bewohnt sind, ist die Anzahl der Reinigungen der Benützungsdauer anzupassen.
In Gebäuden oder Wohnungen, in denen verschiedene Feuerungen oder Heizsysteme vorhanden sind, kann die Anzahl der Reinigungen reduziert werden.
Feuerungsanlagen, die besonders stark belastet sind oder solche, die mit ungeeigneten Brennstoffen betrieben oder unsachgemäss bedient werden, müssen zusätzlich gereinigt werden.
Feuerungen und Kamine, in denen sich Glanzruss bildet, müssen periodisch ausgebrannt werden.