Der Kanton betreibt eine Einwohnerdatenplattform als Replikat der Einwohnerregister der Gemeinden.
Die Einwohnerdatenplattform dient dem Datenaustausch zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und der Datenlieferung an den Bund. Sie kann für die Erfüllung weiterer Aufgaben von Kanton und Gemeinden genutzt werden.
Der Regierungsrat legt nach Anhörung des kantonalen Datenschutz-Kontrollorgans die Zugriffsberechtigung der kantonalen und kommunalen Amtsstellen fest.
Die Zugriffsberechtigung beschränkt sich auf die Daten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig sind.
Die Kosten des Betriebs der Einwohnerdatenplattform werden zu zwei Dritteln vom Kanton getragen. Die restlichen Kosten gehen nach Massgabe der Einwohnerzahlen zu Lasten der Gemeinden.