Das Amt für Wirtschaft und Arbeit erhebt für die arbeitsmarktliche Bewilligung oder schriftliche Ablehnung von Gesuchen um Zuteilung ausländischer Arbeitskräfte folgende Gebühren: *
- Jahresaufenthalter, erstmaliger Stellenantritt (z.B. Familiennachzug, usw.) Fr. 200.–
- Praktikanten, Au-pair-Mädchen und andere Kurzaufenthalter Fr. 150.–
- 4-Monats-Bewilligungen Fr. 100.–
- Grenzgänger Fr. 100.–
- Saisonarbeitskräfte Fr. 60.–
Für besondere aufwendige Fälle können die Gebühren gemäss Abs. 1 angemessen erhöht werden.
Die Gebühren je Fall darf den Betrag von Fr. 350.– nie überschreiten.