Diese Verordnung regelt den Aufenthalt von Asylpersonen[2] sowie vorläufig Aufgenommenen[3] im Kanton Appenzell Ausserrhoden bis zum Vollzug des Entscheides der Bundesbehörden über Gewährung oder Verweigerung des Asyls.
Sie ordnet namentlich die Zuständigkeiten, die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden, die Sozialhilfe und Betreuung, die Integration und Rückkehrberatung sowie die Kostentragung und Finanzierung.