Eidpflichtig sind folgende Behördenmitglieder der Gemeinden:
- die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident;
- die Mitglieder des Gemeinderates;
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission, einschliesslich der Präsidentin oder des Präsidenten;
- die Mitglieder des Gemeindeparlaments.