Die Zulagen decken insbesondere folgende Tätigkeiten ab:
- Ratspräsidentin/Ratspräsident: Planung der Tätigkeit des Büros; Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Kantonsrates; Kommunikation; Repräsentationen;
- 1. Vizepräsidentin/1. Vizepräsident: Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Plenums; Vertretung der Ratspräsidentin oder des Ratspräsidenten; Studium des Wortprotokolls des Kantonsrates; Repräsentationen;
- Präsidentin/Präsident der Geschäftsprüfungskommission: Planung der Arbeiten der Kommission; Vor- und Nachbereitung der Vertretung der Kommission in den Sitzungen des Kantonsrates; Koordination mit Büro, anderen Kommissionen, Finanzkontrolle, Regierungsrat und Verwaltung;
- Präsidentin/Präsident einer ständigen vorbereitenden Kommission: Planung der Arbeiten der Kommission; Vor- und Nachbereitung der Vertretung der Kommission in den Sitzungen des Kantonsrates; Koordination mit Büro, anderen Kommissionen, Regierungsrat und Verwaltung;
- Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission: Aktenstudium; Planung und Koordination der Arbeiten in Subkommissionen.