Der Regierungsrat erfüllt die ihm durch Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Er leitet, plant und koordiniert das dazu erforderliche staatliche Handeln, sorgt für den Vollzug und trägt dafür die politische Gesamtverantwortung.
Er sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige, koordinierte, effiziente und zweckmässig organisierte kantonale Verwaltung. Er übt die ständige und systematische Aufsicht über die kantonale Verwaltung aus.