Für Dienstfahrten sind, sofern möglich, kantonale Dienstfahrzeuge oder andere vom Kanton zur Verfügung gestellte Fahrzeugangebote zu nutzen. In diesen Fällen wird keine Entschädigung ausbezahlt.
Für Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen werden sämtliche Kosten (inkl. Parkierungskosten) mit einer pauschalen Kilometerentschädigung anteilmässig nach folgenden Ansätzen abgegolten: *
- Auto
70 Rp./km
- Motorrad
40 Rp./km
- Kleinmotorrad
30 Rp./km
Für Fahrten innerhalb des Kantons und der angrenzenden Gemeinden sind in der Regel die Kilometerangaben gemäss der Distanztabelle im Anhang massgebend. In besonderen Fällen können die effektiv gefahrenen Kilometer gemäss Fahrtenbuch vergütet werden.
Der Anspruch auf Kilometerentschädigung besteht ab Wohnort. Liegt der Wohnort ausserhalb des Kantons, wird erst die Wegstrecke ab der Kantonsgrenze entschädigt.
Die Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer Dienstfahrt, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind (inklusive Bonusverlust), übernimmt der Kanton, sofern kein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.