Die Gebühr für Prüfungen, Verfügungen und weitere Dienstleis- tungen im Bereich Vorsorgeeinrichtungen werden innerhalb des folgenden Gebührenrahmens nach Aufwand festgesetzt: Gebühr in Fr.
- Aufsichtsübernahme und -entlassung: je 1'000.– bis 5'000.–
. Übernahme bei Neugründung
. Übernahme von einer anderen Aufsichts- behörde
. Entlassung aus der Aufsicht / Sitzverle- gung in einen anderen Kanton
- Register für die berufliche Vorsorge:
. Eintragung
. Änderung eines Registereintrags
. Streichung eines Registereintrags
. Genehmigung Schlussbericht je 500.– bis 2’500.–
- Teilliquidation:
. Genehmigung Teilliquidationsreglement
. Überprüfung Teilliquidation je 1'000.– bis 10'000.–
- teilweise Vermögensübertragung 1'000.– bis 10'000.–
- Übernahme von Rentnerbeständen 1'000.– bis 10'000.–
- Aufhebung:
. Aufhebungsverfügung / In-Liquidations- setzung
. Genehmigung Vermögensübertragung nach Obligationenrecht
. Genehmigung Verteilungsplan je 1’000.– bis 20’000.–
- Genehmigung Fusion, Umwandlung oder Ver- mögensübertragung nach Fusionsgesetz
’000.– bis 30’000.–
- Urkundenänderung 500.– bis 10’000.–
- Prüfung von Reglementen und deren Ände- rungen
.– bis 10’000.–
- Prüfung von Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
.– bis 5’000.–
- aufsichtsrechtliche Massnahmen (ohne ex- terne Kosten)
.– bis 50’000.–
- Aufsichtsdialoge nach Aufwand Seite 4/7 Klassische Stiftungen